Elektrokontrollen in der Schweiz

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Chronologie:

NIV 2002
Niederspannungs-Installatons-Verordnung

Die Verantwortung für Kontrollen liegt neu bei der Eigentümerschaft.

Der Bundesrat hat die Verordnung über die elektrischen Niederspannungsinstallationen (NIV) am 7. November 2001 verabschiedet. Sie ersetzt die NIV von 1989 und passt die Kontrolle der Niederspannungsinstallationen den geänderten Rahmenbedingungen der Elektrizitätsversorgung an. Die neue Verordnung trat auf den 1. Januar 2002 in Kraft.

Elektrische Niederspannungsinstallationen müssen ein erstes Mal bei der Erstellung und später in regelmässigen Abständen, je nach Anlageart alle Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre oder 20 Jahre, kontrolliert werden. Verantwortlich für die Durchführung der Kontrollen ist neu der Eigentümer der Elektroinstallation. Dieser wird vom zuständigen Netzbetreiber (EVU, in der Regel das stromliefernde EW) aufgefordert, den Nachweis zu erbringen, dass die Installation nach den Regeln der Technik erstellt und gewartet worden sind. Der Eigentümer muss nun eine Fachperson seines Vertrauens mit der Kontrolle und Instandstellung seiner Installationen beauftragen. Diese Fachperson muss eine vom Eidgenössische Starkstrominspektorat (EStI) ausgestellten Kontrollbewilligung (K-xxxxx) besitzen. Ist die Anlage mängelfrei wird ein Sicherheitsnachweis (SiNa) ausgestellt. Eine Kopie des SiNa's stellt der Eigentümer dem EVU zu. Die EVU und das EStI sorgen künftig in erster Linie für die Durchsetzung der Kontrollen durch die Eigentümer. Die neue Verordnung bedeutet vor allem für die Eigentümer von Installationen eine Umstellung gegenüber der bisherigen Praxis in Bezug auf die Kontrolle der Installationen. Sie dürfen sich künftig nicht mehr darauf verlassen, dass die EVU weiterhin von sich aus die Installationen kontrollieren, sondern müssen selber aktiv werden.
Sie können auf die Unterstützung der Elektrokontrolleure/Elektro-Sicherheitsberater zählen, die ihnen als Fachleute im Bereich elektrische Sicherheit für die Installationskontrolle zur Verfügung stehen.

Dieser Kontrollablauf ist vergleichbar mit der periodischen Überprüfung der Motorfahrzeuge (MFK).

NIN 2015
Die Niederspannungs-Installationsnormen (NIN 2015) sind am 01.01.2015 in Kraft getreten.

NIV 2002 - Revision
Bern, 23.08.2017 - Die Verordnung über die elektrischen Niederspannungsinstallationen (Niederspannungs-Installationsverordnung, NIV) bildet den rechtlichen Rahmen für das gesamte Elektroinstallations- und Elektrokontrollgewerbe. Seit dem Inkrafttreten der NIV vor 15 Jahren haben sich die wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen für das Elektroinstallationsgewerbe stark verändert. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 23. August 2017 eine Revision der NIV beschlossen, mit der die Rechtsgrundlagen an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Neue Installationsmaterialien und Werkzeuge, Änderungen in der Berufsausbildung, der wirtschaftliche Druck, die steigende Zahl ausländischer Marktteilnehmer sowie die zunehmend dezentrale Energieproduktion sind nur einige der Herausforderungen, mit denen das Elektroinstallationsgewerbe heute konfrontiert ist. Mit der vom Bundesrat
beschlossenen Teilrevision der NIV wird die Rechtsgrundlage an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst.

Inhalt der Verordnungsrevision
Die Änderungen und Ergänzungen dienen der Beibehaltung und möglichst der Verbesserung der Sicherheit von elektrischen Niederspannungsinstallationen.
Angepasst werden insbesondere die Voraussetzungen für die Erteilung einer Installationsbewilligung, die Vorschriften über die Organisation der Installationsarbeiten, sowie die Vorschriften über den Vollzug und dieAufsicht durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI. Berücksichtigt wird auch die starke Zunahme von Anlagen zur Produktion von neuen erneuerbaren Energien (insbesondere Photovoltaik), deren Installation und Kontrolle genauer geregelt wird.

Die revidierte NIV stellt dem Elektroinstallationsgewerbe eine praxisnahe und zeitgemässe Rechtsgrundlage zur Verfügung, mit welcher gleichzeitig das bestehende hohe Sicherheitsniveau der elektrischen Installationen in der Schweiz gewahrt werden kann. Davon profitieren in erster Linie die Eigentümer von elektrischen Installationen (Hauseigentümer).

 
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